Für die Erbringung von Dienstleistungen durch die MZGN GmbH
Diese AGB gelten für sämtliche Dienstleistungen, die die MZGN GmbH, Bahnhofstraße 33, 94032 Passau („Auftragnehmer“) für den Auftraggeber erbringt. Im Folgenden werden alle Regelungen detailliert aufgeführt.
Ein Nutzerkonto des Auftraggebers bei einem Drittanbieter (z. B. Social Media oder Suchmaschinen), für das der Auftragnehmer – soweit im Angebot vereinbart – bestimmte Tätigkeiten im Auftrag des Auftraggebers erbringt.
Das konkrete Angebot des Auftragnehmers, aus dem sich insbesondere Umfang, Dauer und Vergütung der zu erbringenden Vertragsleistungen ergeben. Mit der Annahme des Angebots (z. B. mittels Auftragsbestätigung) kommt ein entsprechendes Vertragsverhältnis zustande. Abweichend hiervon können die kommerziellen Vereinbarungen auch aus einer Bestellung, „Order“, „PO“ o. Ä. des Auftraggebers entstehen, sofern der Auftragnehmer diese ordnungsgemäß annimmt.
Alle zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses oder während der Vertragslaufzeit bestehenden bzw. vom Auftraggeber (oder von für ihn tätigen Dritten) geschaffenen, entwickelten oder erworbenen Materialien, Ergebnisse, Software, Gegenstände, Dokumente, Skizzen, Zeichnungen, Bilder, Grafiken, Designs, Texte, Layouts, Tabellen, Entwürfe, Konzepte, Informationen, Daten etc., die zur Erbringung der Vertragsleistungen benötigt und eingebunden, bearbeitet oder verwendet werden sollen.
Alle zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses oder während der Vertragslaufzeit vom Auftragnehmer, seinen Subunternehmern, Zulieferern und/oder von sonstigen Dritten geschaffenen, entwickelten oder erworbenen Materialien, Unterlagen, Ergebnisse, Software (in allen Ausdrucksformen, insbesondere Objekt- und Quellcode), Gegenstände, Dokumente, Skizzen, Zeichnungen, Bilder, Grafiken, Designs, Reportings, Texte, Layouts, Tabellen, Entwürfe, Konzepte, Informationen, Daten etc. – einschließlich aller Bearbeitungen –, insbesondere auch Arbeitsergebnisse wie beispielsweise erstellte Websites.
Die technisch-fachliche Spezifikation der zu erbringenden Vertragsleistungen, wie sie im jeweiligen Angebot enthalten ist oder darauf verwiesen wird.
Urheberrechte und verwandte Schutzrechte, Datenbankherstellerrechte, Patentrechte (einschließlich der Rechte auf ein Patent und daraus), Gebrauchsmusterrechte, Markenrechte, Geschmacksmusterrechte, Titelrechte, Namensrechte, geschäftliche Bezeichnungen, Domainnamen sowie sonstige Rechte, die unter deutschem oder ausländischem Recht den Schutz geistigen Eigentums gewähren.
Die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen, die im Angebot vereinbart wurden. Dies umfasst unter anderem Analyse-, Auswertungs- und Beratungstätigkeiten hinsichtlich der Unternehmenskommunikation, Marketing (einschließlich der Einrichtung und Betreuung von Paid Advertisement- und Social-Media-Accounts), die Unterstützung bei der Entwicklung und Gestaltung von Websites und/oder des gesamten Unternehmensauftritts.
Alle Informationen und Unterlagen, die von einer Partei der anderen Partei übermittelt werden und als vertraulich gekennzeichnet oder aufgrund der Umstände als vertraulich anzusehen sind – etwa Auftragnehmermaterial, Inhalte und Existenz des Angebots, betriebliche Abläufe, Geschäftsbeziehungen und Know-how. Ausgenommen hiervon sind Informationen, die
- zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bereits bekannt waren oder später ohne Verletzung einer Geheimhaltungsvereinbarung oder gesetzlicher Vorgaben öffentlich bekannt werden,
- oder deren Bekanntwerden nicht auf eine Verletzung dieser AGB zurückzuführen ist.
Bezeichnet automatisierte Systeme, Algorithmen und Verfahren (etwa basierend auf maschinellem Lernen), die zur Unterstützung der Erstellung, Analyse oder Optimierung von Inhalten und Dienstleistungen eingesetzt werden.
Die Beauftragung des Auftragnehmers erfolgt durch die ordnungsgemäße Bestätigung eines Angebots bzw. durch eine entsprechende schriftliche Auftragserteilung durch bevollmächtigte Vertreter beider Parteien. Mit wirksamer Vereinbarung des Angebots erbringt der Auftragnehmer die darin festgelegten Vertragsleistungen zu den vereinbarten Bedingungen.
Das Angebot enthält eine detaillierte Leistungsbeschreibung bzw. verweist auf eine solche, die sämtliche relevanten Details zu den Vertragsleistungen und den Verantwortlichkeiten der Parteien enthält.
Die zu erbringenden Leistungen basieren auf den zum Zeitpunkt der Angebotserstellung vorliegenden Informationen, die der Auftraggeber bereitstellt.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten Subunternehmer einzusetzen. Dabei bleibt er gegenüber dem Auftraggeber voll verantwortlich.
Alle Vertragsleistungen sind als Dienstleistungen im Sinne der §§ 611 ff. BGB anzusehen. Soweit einzelne Leistungen aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften als werkvertragliche Leistungen einzustufen sind, gelten die Regelungen in Ziffern 5 und 8 dieser AGB entsprechend.
Der Auftraggeber kann jederzeit schriftlich eine Änderung der Vertragsleistungen beantragen („Change Request“). In diesem Fall ist die gewünschte Änderung detailliert zu beschreiben.
Nach Eingang eines Change Request informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber über den voraussichtlichen Aufwand und eventuelle Kosten für eine detaillierte Prüfung. Fordert der Auftraggeber diese Prüfung zu den genannten Konditionen an, wird ein entsprechendes Angebot („Change Proposal“) zur Umsetzung der Änderung erstellt. Das Change Proposal ist für die im Angebot genannte Frist bindend.
Erteilt der Auftraggeber innerhalb der genannten Frist eine Annahmeerklärung, wird der Change Bestandteil des Vertrags. Unterbleibt eine rechtzeitige Annahme, entfällt die Bindung des Auftragnehmers an das Change Proposal, und der Change Request kann abgelehnt werden.
Sollten im Projektverlauf zusätzliche Aufwände entstehen – beispielsweise durch unvollständige, verspätete oder fehlerhafte Bereitstellung von Informationen, durch Projektunterbrechungen oder durch zusätzliche Leistungsanforderungen des Auftraggebers – behält sich der Auftragnehmer vor, diese gesondert in Rechnung zu stellen.
Ein Change wird erst mit beiderseitiger, rechtsgültiger Unterschrift wirksam. Bis zur Wirksamkeit erbringt der Auftragnehmer die Leistungen gemäß den bisherigen Vereinbarungen.
4.1 Sofern im Angebot vereinbart, übernimmt der Auftragnehmer bestimmte Tätigkeiten bezüglich eines oder mehrerer Accounts des Auftraggebers (z. B. Einrichtung und/oder Betreuung).
4.2 Der Auftraggeber bleibt Inhaber des jeweiligen Accounts und schließt Verträge direkt mit dem Drittanbieter ab. Der Auftragnehmer handelt im Auftrag des Auftraggebers und ist nur im Rahmen der vereinbarten Leistungen tätig.
4.3 Der Auftraggeber ist für alle vertraglichen und gesetzlichen Pflichten gegenüber Drittanbietern, Nutzern und sonstigen Dritten verantwortlich.
4.4 Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Auftragnehmer alle zur Einrichtung und Betreuung benötigten Informationen (wie Zugangsdaten, Passwörter, Autorisierungen) rechtzeitig erhält und über Änderungen informiert wird.
5.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle zur ordnungsgemäßen Erbringung der Leistungen erforderlichen Daten, Informationen, Unterlagen und Materialien (z. B. Texte, Bilder, Grafiken) rechtzeitig und in geeigneter Form bereitzustellen.
5.2 Wird die erforderliche Mitwirkung nicht oder nur verspätet erbracht, kann dies zu Verzögerungen führen, und der Auftragnehmer ist berechtigt, hierdurch entstehende Zusatzaufwände gesondert in Rechnung zu stellen.
5.3 Der Auftraggeber gewährt dem Auftragnehmer Zugang zu allen erforderlichen Räumlichkeiten, Systemen und Tools, sofern dies für die Leistungserbringung notwendig ist.
Sofern in diesen AGB oder im Angebot ausdrücklich vorgesehen, erfolgt die Abnahme der erbrachten Vertragsleistungen durch den Auftraggeber.
Erfolgt keine abweichende Vereinbarung, so hat der Auftraggeber die Vertragsleistungen innerhalb von zehn (10) Werktagen nach Vorlage abzunehmen, sofern diese frei von wesentlichen Mängeln sind.
Wesentliche Mängel sind dem Auftragnehmer innerhalb der Abnahmefrist schriftlich mitzuteilen. Unterbleibt eine solche Mitteilung oder wird der Mangel trotz Nacherfüllungsversuchs nicht behoben, gelten die Leistungen als abgenommen.
Die Parteien können eine Teilabnahme vereinbaren. Etwaige Mängel an teilabgenommenen Leistungen können bei späteren Abnahmen nicht erneut geltend gemacht werden.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die im jeweiligen Angebot vereinbarte Vergütung zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Dabei kann im Angebot entweder ein Fixpreis oder eine Vergütung nach Aufwand vereinbart werden.
Bei fortlaufender Leistungserbringung (z. B. über mehrere Monate) kann der Auftragnehmer anteilige Rechnungen (beispielsweise monatlich) stellen, sofern keine abweichenden Zahlungsmodalitäten vereinbart wurden.
Die Rechnungen sind mit Erhalt sofort fällig; das Zahlungsziel beträgt 14 Tage.
Der Auftraggeber darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen bzw. ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
Alle Schutzrechte am Auftraggebermaterial verbleiben beim Auftraggeber bzw. dem jeweiligen Rechteinhaber.
8.2 Der Auftraggeber räumt dem Auftragnehmer ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht ein, das überlassene Auftraggebermaterial im Rahmen der Erbringung der Vertragsleistungen zu bearbeiten, anzupassen, öffentlich wiederzugeben und – soweit erforderlich – an Subunternehmer weiterzugeben.
Alle Schutzrechte am Auftragnehmermaterial verbleiben beim Auftragnehmer bzw. dem jeweiligen Rechteinhaber.
8.4 Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber ein einfaches, nicht ausschließliches und dauerhaftes Nutzungsrecht ein, das überlassene bzw. für den Auftraggeber entwickelte Auftragnehmermaterial zu nutzen. Dieses Nutzungsrecht umfasst auch das Recht, das Material an verbundene Unternehmen oder externe Dienstleister des Auftraggebers weiterzugeben, sofern dies zur vertragsgemäßen Nutzung erforderlich ist.
Arbeitsdateien, insbesondere offene Daten wie Grafik-Dateien, Quellcodes oder Rohdateien, sind nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Leistungen und werden nicht an den Auftraggeber übergeben – sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Sämtliche Arbeitsdateien verbleiben im alleinigen Eigentum des Auftragnehmers.
9.1 Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die Vertragsleistungen mangelfrei erbracht werden.
9.2 Bei Mängeln hat der Auftragnehmer das Recht, diese nach eigener Wahl durch Nachlieferung oder Nachbesserung zu beheben.
9.3 Der Auftraggeber hat etwaige Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 30 Tagen nach Entdeckung, schriftlich anzuzeigen und diese detailliert zu beschreiben.
9.4 Weitergehende Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb von 12 Monaten, sofern nicht gesetzlich zwingend anders geregelt.
10.1 Der Auftraggeber ist allein verantwortlich für
10.2 Der Auftraggeber garantiert, dass das übermittelte Material frei von Rechten Dritter ist und keine gesetzlichen oder sonstigen Schutzvorschriften verletzt.
10.3 Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund eines Verstoßes gegen die in 10.1 und 10.2 genannten Verpflichtungen geltend gemacht werden.
10.4 Der Auftragnehmer garantiert, dass die Vertragsleistungen frei von Rechten Dritter sind, die die vertragsgemäße Nutzung beeinträchtigen.
10.5 Sollten Dritte Ansprüche wegen einer Verletzung von Schutzrechten geltend machen, wird der Auftragnehmer nach eigenem Ermessen entweder die erforderlichen Rechte erwerben oder die Leistung so verändern, dass keine Schutzrechte Dritter mehr verletzt werden.
10.6 Der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber von etwaigen Ansprüchen Dritter frei, sofern diese auf einer Pflichtverletzung des Auftragnehmers beruhen.
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung des Auftragnehmers auf den vorhersehbaren, typischen Schaden bzw. Aufwendungen begrenzt.
11.3 Die Gesamthaftung darf jedoch – in Bezug auf den von der Pflichtverletzung betroffenen Leistungsumfang – nicht die vereinbarte Gesamtvergütung überschreiten.
Eine Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Betriebs- oder Imageschäden ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
Soweit nicht in 11.2 abweichend geregelt, verjähren Schadensersatzansprüche innerhalb von 12 Monaten.
12.1 Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche vertraulichen Informationen, die sie im Rahmen der Zusammenarbeit erhalten, geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben.
12.2 Diese Geheimhaltungspflicht gilt auch über die Dauer des Vertrags hinaus für einen Zeitraum von 10 Jahren.
12.3 Offenlegungen aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder gerichtlicher/behördlicher Anordnungen bedürfen – soweit zulässig – einer vorherigen schriftlichen Benachrichtigung der jeweils anderen Partei.
12.4 Der Auftragnehmer ist berechtigt, vertrauliche Informationen an seine Berater (z. B. Anwälte, Wirtschaftsprüfer) weiterzugeben, sofern diese einer vergleichbaren Geheimhaltungsverpflichtung unterliegen.
13.1 Beide Parteien verpflichten sich, die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten.
13.2 Soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten des Auftraggebers oder Dritter erhält, schließen die Parteien eine Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung (ADV) ab – dies erfolgt anhand des vom Auftragnehmer vorgelegten Musters.
14.1 Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass die Nutzung der Vertragsleistungen im Einklang mit allen für ihn geltenden gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen steht.
Diese AGB gelten für sämtliche Vertragsleistungen ab dem Tag der rechtsgültigen Unterzeichnung des Angebots durch beide Parteien (bzw. ab dem im Angebot festgelegten Datum).
Das Angebot kann – je nach Vereinbarung – für eine einmalige Leistung, auf unbestimmte Zeit oder für eine feste Laufzeit („Initiale Laufzeit“) abgeschlossen werden.
Bei Verträgen mit monatlicher Pauschalvergütung gilt eine Mindestvertragslaufzeit von 6 Monaten, sofern nicht anders vereinbart.
Bei Verträgen mit fester Laufzeit verlängert sich der Vertrag – sofern nicht fristgerecht gekündigt wird – automatisch um jeweils weitere 12 Monate.
Beide Parteien haben das Recht, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
Kündigungen bedürfen der Schriftform.
Mit Annahme des Angebots bzw. mit schriftlicher Auftragserteilung kommt ein verbindlicher Vertrag zustande. Ein Rücktritt oder eine Stornierung durch den Auftraggeber ist nur unter den nachfolgend genannten Bedingungen möglich.
Wird ein vereinbarter Termin vom Auftraggeber nicht wahrgenommen oder kurzfristig (weniger als 24 Stunden im Voraus) abgesagt, kann der entstandene Aufwand in Rechnung gestellt werden. Kann kein Ersatztermin gefunden werden, ist eine Ausfallpauschale von 80 % des Auftragswerts zulässig.
Bereits angefallene Fremdkosten (z. B. Material, Lizenzen, Kosten für Drittdienstleister) sind auch bei Stornierung vollständig vom Auftraggeber zu tragen. Bereits erbrachte Arbeitsstunden sind in vollem Umfang zu vergüten.
Bei Auftragserteilung ist eine Sicherheitsleistung in Form einer Anzahlung in Höhe von 20 % des Auftragswerts innerhalb von 14 Tagen fällig. Diese Anzahlung wird vom Gesamtbetrag vollständig abgezogen. Bei Vorleistung können auch Abschlagsrechnungen gestellt werden, die sofort fällig sind.
In begründeten Fällen kann – nach Absprache – ein Ersatztermin vereinbart oder das Projekt zeitlich verschoben werden. Dies liegt im Ermessen der MZGN GmbH.
17.1 Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, Künstliche Intelligenz (KI) als unterstützendes Werkzeug bei der Erbringung der Vertragsleistungen einzusetzen.
17.2 Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass bei Einsatz von KI‑gestützten Verfahren zur Erstellung, Optimierung und Analyse von Inhalten Ergebnisse erzielt werden, die dem Stand der Technik entsprechen. Diese Ergebnisse unterliegen jedoch einer abschließenden, menschlichen Prüfung, bevor sie final verwendet werden.
17.3 Der Einsatz von KI erfolgt unter Beachtung aller geltenden Datenschutz- und Urheberrechtsbestimmungen. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung des Auftragnehmers für Schäden, die aus dem Einsatz von KI resultieren, ausgeschlossen – es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.
17.4 Auf Anfrage wird der Auftragnehmer dem Auftraggeber weitere Informationen über den Einsatz von KI und die dabei verwendeten Verfahren zur Verfügung stellen.
Der Auftraggeber darf Rechte und Pflichten aus oder im Zusammenhang mit einem Angebot und/oder diesen AGB nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers auf Dritte übertragen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, seine Pflichten an verbundene Unternehmen gemäß §§ 15 ff. AktG zu übertragen.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Änderungen dieser AGB auch für laufende Verträge vorzunehmen, sofern er den Auftraggeber mindestens sechs (6) Wochen im Voraus in angemessener Form (z. B. per E-Mail) informiert. In der Mitteilung sind die beabsichtigten Änderungen, das Widerspruchsrecht des Auftraggebers sowie die Folgen eines Widerspruchs bzw. dessen Unterbleiben unmissverständlich darzulegen.
Erfolgt innerhalb der genannten Frist kein Widerspruch, gelten die Änderungen als angenommen. Widerspricht der Auftraggeber, bleiben die bisherigen AGB in Kraft. Sollte dem Auftragnehmer im Falle eines rechtzeitigen Widerspruchs eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses zu den bisherigen Bedingungen unzumutbar sein, kann der Auftragnehmer die betreffenden Leistungen mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende eines Kalendermonats kündigen.
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. Elektronische Dokumente in Textform genügen nicht der Schriftform.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, selbst wenn in dessen Bestellunterlagen oder sonstigen Dokumenten darauf verwiesen wird.
Auf sämtliche Angebote und diese AGB findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung – unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf (UN-Kaufrecht).
Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers; ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist das Landgericht, in dessen Bezirk der Auftragnehmer seinen Sitz hat.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Stand: 1.2.2025
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